Aufgaben der Schule
Die Städtische Musikschule Esslingen am Neckar sieht ihre wesentliche Aufgabe in der Vermittlung einer umfassenden musikalischen Grundausbildung, der Heranbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, der Begabtenauslese und Begabtenförderung sowie einer vorberuflichen Fachausbildung. Das Unterrichtsangebot wendet sich auch an Erwachsene ohne Altersbegrenzung. Diese können aber nur aufgenommen werden, wenn gleichzeitig keine Kinder und Jugendlichen auf der Warteliste sind.
Stand 01.04.2021
1. Unterrichtsstruktur
Stufenplan
1.1 Elementarfächer, in Gruppen ab 8 Kindern Beginn 1. April/1. Oktober
- Baby Musikgarten ab 4 Monate
- Musikgarten I ab 18 Monate
- Musikgarten II ab 3 Jahre
- Musikalische Früherziehung
MFE I ab 4 Jahre
MFE II ab 5 Jahre
Dauer jeweils 1 Jahr - Musikalische Grundausbildung
1. Klasse Grundschule
Beginn nur 1. Oktober, Dauer: 1 Jahr
1.2 Orientierungsphase Hauptinstrument - Unterstufe
6 bis 9 Jahre
Grundsätzlich wird Gruppenunterricht für die Dauer von mindestens einem Jahr als Regelunterrichtsform empfohlen. Dies gilt für alle Instrumente.
2er Gruppe 30 Minuten
2er - bzw. 3er Gruppe 45 Minuten
4er Gruppe und mehr Schüler 45 Minuten (nur Blockflöte)
1.3. Mittelstufe / Oberstufe
ab 10 Jahren (oder fortgeschrittene jüngere Schüler)
Es werden verschiedene Unterrichtsmodelle angeboten, die dem individuellen Bedürfnis von Schüler:innen und Lehrer gerecht werden sollen.
Einzelunterricht
30 Minuten
45 Minuten für fortgeschrittene Schüler:innen
60 Minuten nur in begründeten Einzelfällen
2. Schuljahr
1. Oktober bis 31. März = Winterhalbjahr
1. April bis 30. September = Sommerhalbjahr
Schuljahresbeginn ist der 1. Oktober.
3. Unterrichtszeit
Der Unterricht ruht während der allgemeinen Schulferien sowie an gesetzlichen und beweglichen Ferientagen. Von Schüler:innen wird erwartet, dass diese pünktlich und regelmäßig zum Unterricht kommen. Unregelmäßiger Unterrichtsbesuch erschwert erheblich den Gruppenunterricht. Bei unvermeidbaren Versäumnissen wird um schriftliche, notfalls telefonische Entschuldigung, gebeten. Bei minderjährigen Schüler:innen erfolgt die Entschuldigung durch die:den Erziehungsberechtigten. Mündliche Entschuldigungen von minderjährigen Schüler:innen können nicht anerkannt werden.
4. Unterrichtsort
4.1
Schüler:innen der Städtischen Musikschule Esslingen werden in den Räumen der ehemaligen Blarerschule, Blarerplatz 1, 73728 Esslingen, oder an einem von der Schule zu bestimmenden Ort unterrichtet. (Unter anderem werden in den Esslinger Grund- und Hauptschulen Musikalische Grundausbildung und Blockflötenunterricht angeboten.)
4.2
Sollte der Musikschulunterricht in den vereinbarten Räumen nach 4.1 aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß als Präsenzunterricht durchgeführt werden können, kann er ersatzweise durch den Einsatz digitaler Medien via Internet durchgeführt werden (Online-Fernunterricht). Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre. Die Städtische Musikschule entscheidet nach gründlicher Abwägung über die Durchführbarkeit. Ihre Entscheidung ist für Schüler:innen verbindlich.
5. Unterrichtsausfall
5.1.
Durch Verhinderung von Schüler:innen (Erkrankung, Schulausflug, Schullandheimaufenthalt u.a.) ausgefallener Unterricht kann nicht nachgeholt werden. Bei längerer Krankheit von Schüler:innen ab 3 Wochen wird nach Vorlage eines Attests bei der Schulleitung eine anteilige Erstattung ab der dritten ausgefallenen Unterrichtseinheit in Folge mit ¼ des Monatsentgelts pro Unterrichtseinheit gewährt.
5.2.
Fallen seitens der Musikschule mehr als vier Unterrichtseinheiten pro Schuljahr aus, ohne dass diese nachgeholt werden können, wird das Entgelt nach Ende des Schuljahres ab dem fünften Unterrichtstermin anteilig mit ¼ des Monatsentgelts pro Unterrichtseinheit erstattet.
6. Lernmittel
Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Instrumente, Noten usw.) werden von den Schüler:innen bzw. den Eltern beschafft. Das Instrument sollte bei Unterrichtsaufnahme verfügbar sein. Es empfiehlt sich, beim Kauf eines Instrumentes den Rat der Lehrkraft einzuholen.
Schuleigene Instrumente können, soweit vorhanden, den Schüler:innen gegen eine Miete überlassen werden. Die Mietzeit beträgt in der Regel ein Jahr. Mit der Überlassung tragen die Schüler:innen bzw. die Eltern den Erhaltungsaufwand.
7. Zeugnis
Auf Verlangen der Schüler:innen bzw. der:des Erziehungsberechtigten wird eine Teilnahmebestätigung oder ein Zeugnis über Leistungen, Eignung und Fähigkeiten mit einer Empfehlung zur weiteren Schulung ausgestellt. Das Zeugnis trägt die Unterschrift der Schulleitung und der:des Fachlehrer:in.
8. Schulische Veranstaltungen
Schüler:innen der Städtischen Musikschule Esslingen sind gehalten, an den Veranstaltungen der Schule (Schülervorspiele, Konzerte, Open-Air-Konzerte u.a.) und den dafür nötigen Vorbereitungszeiten mitzuwirken.
9. Anmeldung
Anmeldungen können jederzeit schriftlich erfolgen.
10. Unterrichtsbeginn
In der Regel erfolgt die Unterrichtsaufnahme zum Beginn des Winter- oder Sommerhalbjahres. Zwischenzeitliche Aufnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.
11. Abmeldung
Die Abmeldung oder Ummeldung vom Unterricht ist grundsätzlich nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form durch die:den Erziehungsberechtigte:n erfolgen.
Zum Ende des Winterhalbjahres: schriftlich bis 31. Januar (Unterrichtsende: 31. März)
Zum Ende des Sommerhalbjahres: schriftlich bis 31. Juli (Unterrichtsende: 30. September)
12. Ausschluss
Bei ungenügender Leistung, Verstoß gegen die Schulordnung und Nichtzahlung der Unterrichtsgebühren kann der Ausschluss aus der Städtischen Musikschule Esslingen verfügt werden. Ein Ausschluss wegen ungenügender Leistung oder Verstoß gegen die Schulordnung darf nur nach vorheriger Anhörung der:des Erziehungsberechtigten erfolgen.