Vertrag und Kosten
Stand 01.04.2021
I. Allgemeines
1.1 - 1.8
1.1
Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt. Es ist in zwölf gleichen Beträgen zu Beginn eines jeden Monats zu bezahlen. Hieraus ergeben sich monatlich Entgeltbeträge. Die Unterrichtsentgelte sind auch für die Ferienzeit und die gesetzlichen Feiertage zu entrichten. Die Entgelte sind ebenfalls für Online-Fernunterricht nach § 4.2 der Schulordnung zu entrichten. Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich die:der Erziehungsberechtigte zur Zahlung der Unterrichtsentgelte ab dem ersten Unterrichtstag. Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts aus Gründen, die nicht die Schule zu vertreten hat, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsentgelte bis zum Halbjahresende bestehen. In besonderen Fällen kann eine teilweise Erstattung der Unterrichtsentgelte auf Antrag erfolgen. Ansonsten endet die Zahlungspflicht zum Halbjahresende. Im Unterrichtsentgelt ist eine Schüler-Unfall-Versicherung enthalten.
1.2
Bei Aufnahme des Unterrichts erstellt die Städtische Musikschule Esslingen eine Rechnung, die das monatlich zu zahlende Entgelt ausweist. Eine neue Rechnung wird nur erstellt, wenn eine Veränderung eintritt.
1.3.
Die Teilnahme am SEPA - Lastschriftverfahren durch die Stadtkämmerei Esslingen wird vorausgesetzt.
1.4.
Rückständige Unterrichtsentgelte werden - ohne weitere Zahlungsaufforderung - durch die Stadtkämmerei Esslingen angemahnt und die entsprechenden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
1.5.
Zahlungspflichtig ist die:derjenige, welche:r den:die Schüler:in schriftlich angemeldet hat bzw. die:der Erziehungsberechtigte.
1.6.
Für die Aufnahme sind einmalig 16,-€ zu entrichten.
1.7.
Die Instrumentenmiete nach § 6 der Schulordnung beträgt pro Instrument monatlich im ersten Jahr 22,-€, ab dem zweiten Jahr 27,-€. Die Instrumente sind pfleglich zu behandeln.
1.8.
Dem Unterrichtsentgelt für die Hauptfächer liegt ein Ensemble-Sockelbetrag in Höhe von monatlich 13,- € für Kinder und Jugendliche, 16,- € für Erwachsene zu Grunde, der zu bezahlen ist.
II. Unterrichtsgebühren
1. Elementarfächer
Unterrichtseinheit | Mindestbelegung/ Gruppengröße |
Monatsgebühr |
---|---|---|
Musikgarten 35 min |
ab 8 Schüler | 27,-- € |
Musikalische Früherziehung 45 min |
ab 8 Schüler | 27,-- € |
Musikalische Grundausbildung 45 min |
ab 8 Schüler | 27,-- € |
2. Hauptfachunterricht
Unterrichtseinheit |
Minuten |
Gesamtgebühr Kinder / Jugendliche monatlich in € |
Erw. ab 21 Jahre Ausnahme: Kindergeldberechtigte nach§32 ESTG monatlich in € |
---|---|---|---|
Einzel | 30 | 76,-- | 88,-- |
45 | 108,-- | 128,-- | |
60 | 140,-- | 165,-- | |
2er Gruppe | 30 | 43,-- | 53,-- |
45 | 60,-- | 72,-- | |
60 | 76,-- | 88,-- | |
3er Gruppe | 45 | 43,-- | 53,-- |
60 | 55,-- | 65,-- | |
ab 4er Gruppe | 45 | 37,-- | 43,-- |
60 | 43,-- | 53,-- | |
*3er-Gutschein Einzelunterricht |
30 | 92,-- | 104,-- |
45 | 125,-- | 144,-- | |
*9er-Gutschein Einzelunterricht |
30 | 243,-- | 281,-- |
45 | 342,-- | 401,-- |
*Unterrichtsgutscheine für nicht regelmäßigen Unterricht. Diese sind als 30/45 Minuten Einzelunterricht buchbar und innerhalb eines halben Jahres (3er Gutschein) bzw. eines Jahres (9er Gutschein) in Absprache und je nach Verfügbarkeit der Lehrkräfte einzulösen.
3. Ergänzungsfächer
Minuten | Mindest Belegung / Gruppengröße |
Kinder / Jugendliche € |
Erw.ab 21 Jahre € |
|
---|---|---|---|---|
Theorie (Harmonielehre, Musikgeschichte, Gehörbildung) | 45 | ab 5 Schüler | 26,-- | 35,-- |
Ensembles (nur bei Belegung ohne Hauptfach), Chor, Orchester, Big Band Ensemblegebühr wird nur bei Belegung ohne Hauptfach berechnet |
45-90 | ab 10 Schüler | 13,-- | 16,-- |
Jazz-Workshop, Improvisations-Werkstatt, Bandbetreuung |
45 | ab 5 Schüler | 26,-- | 37,-- |
90 | ab 5 Schüler | 53,-- | 74,-- |
4. Gebührenermäßigung
4.1. Soziale Kriterien
Geschwisterermäßigung
Erhalten mehrere Geschwister gleichzeitig Unterricht an der Städtischen Musikschule Esslingen, dann ermäßigt sich das Unterrichtsentgelt für das 2. Kind um 20% und ab dem 3. Kind um 40%. Diese Ermäßigung gilt nur für die Belegung des ersten Faches. Kriterium für die Reihenfolge der Geschwister ist die Höhe des Entgelts. Die Ermäßigung oder gegebenenfalls höhere Ermäßigung erhält das Kind mit dem geringeren Entgelt.
Ermäßigung - Esslinger Kulturpass
Gegen Vorlage des Esslinger Kulturpasses ermäßigt sich das Unterrichtsentgelt um weitere 50% für die Belegungen aller Teilnehmer:innen einer Familie.
Mehrfächerermäßigung
Belegt ein:e Schüler:in ein zweites Hauptfach oder ein Ergänzungsfach, so wird auf dieses Entgelt eine Ermäßigung von 20% gewährt.
4.2. Leistungsförderung
Schüler:innen, die besonders interessiert, fleißig und talentiert sind, können nach mindestens einjähriger Unterrichtszeit auf Empfehlung des:der Fachlehrer:in und Genehmigung der Schulleitung eine Leistungsförderung erhalten: sie erhalten wöchentlich zusätzlich 15 Minuten entgeltfreien Unterricht.
Begabtenförderung
Begabte Schüler:innen, die durch besondere Leistungen herausragen (z.B. Preisträger:innen bei “Jugend musiziert”) erhalten auf Antrag wöchentlich zusätzlichen entgeltfreien Unterricht.